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CE Kategorie

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Begriff Definition
CE Kategorie

Die Richtlinie gilt für Sportboote, die nach dem 30. September 1995 gebaut worden sind, sowie deren Ausrüstung, bzw. erstmalig in der EU in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden(gilt auch für Importe, neu oder gebraucht!). Die CE-Einstufung muss gut sichtbar im Boot angebracht werden und gibt dem Bootsführer eine Orientierung, bei welchen Wetterverhältnissen er das Boot sicher bewegen kann.

Kategorie A (Hochsee): Für längere Fahrten bestimmtes Boot, wo die Windstärke 8 der Beafort-Skala überschritten werden kann und die Wellen 4 Meter hoch seien können, für weitgehend selbstständige Wasserfahrzeuge.
Kategorie B (Ausserhalb von Küstengewässern): Für Offshore-Fahrten bestimmtes Boot, wo die Windstärke bis einschließlich 8 der Beafort- Skala betragen kann und die Wellen bis einschließlich 4 Meter hoch sein können.
Kategorie C (Küstennahe Gewässer): Für Fahrten in Küstengewässern, großen Buchten, Flüßmündungen, Seen und Flüssen bestimmtes Boot, wo die Windstärke bis einschließlich 6 der Beafort - Skala betragen kann und die Wellen bis einschließlich 2 Meter hoch sein können.
Kategorie D (Geschützte Gewässer): Für Fahrten auf kleinen Seen, Flüssen und Kanälen bestimmtes Boot, wo die Windstärke bis einschließlich 4 der Beafort - Skala betragen kann und die Wellen bis einschließlich 0,5 Meter hoch sein können.

Stand 05.11.2014, für die Richtigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr!

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